AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine GEschäftsbedingungen Coaching & Workshops

Die AGB's für den Coachinglight Shop finden Sie im Shop direkt.


Diese ABG's gelten für alle Leistungen von Coachinglight im Rahmen von Coaching & Workshops.


1. Geltungsbereich, Allgemeines

Für die Teilnahme an allen von Coachinglight Sabine Waldmann Systemisches Coaching & Seminare (nachfolgend Coachinglight genannt) angebotenen Seminaren und Veranstaltungen gelten nach Maßgabe des zwischen COACHINGLIGHT und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von Bedingungen von COACHINGLIGHT abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt COACHINGLIGHT nicht an, es sei denn, COACHINGLIGHT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch wenn COACHINGLIGHT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die COACHINGLIGHT Bedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die schriftliche oder telefonische Anmeldung des Teilnehmers stellt ein bindendes Angebot dar. Im Falle der schriftlichen Anmeldung kann COACHINGLIGHT innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der Anmeldung, im Falle der telefonischen Anmeldung innerhalb von einer Woche nach Telefonat, das Angebot annehmen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Absendung des schriftlichen Angebots ist das Datum des Poststempels.

 

2.2. Danach wird eine Auftragsbestätigung von COACHINGLIGHT an den Teilnehmer versendet. Der Vertrag kommt mit Versendung der Auftragsbestätigung zustande.

 

2.3. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, eine Haftung aus diesem Grunde ist allerdings ausgeschlossen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus der nach der Veranstaltung zugesandten Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir € 3,- Auslagenersatz verlangen.

 

3.2. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist entweder an die angegebene Bankverbindung zu überweisen oder in bar an COACHINGLIGHT zu bezahlen.

 

4. Anreise und Unterkunft des Referenten

4.1. Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Referent einen Vortrag wahrnehmen kann. Ist der Vortragstermin zeitlich so festgelegt, dass der Referent am gleichen Tag nicht mehr zurückreisen kann oder die Veranstaltung fängt so zeitig an, dass eine Anreise und die Vorbereitung des Seminarraums morgens nicht erfolgen können, oder besteht der Veranstalter auf einer Anreise am Vorabend bzw. auf eine eintägige Veranstaltung, die auf 2 Tage nachmittags und am nächsten Tag vormittags stattfinden soll, so übernimmt der Veranstalter die Hotelkosten und verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten und die Kosten für ein Frühstück. Weitere Auslagen hat der Referent selbst zu tragen. Erfolgt die An- und Abreise mit dem PKW, so werden pro km 0,44 Euro berechnet. Ist ein Veranstaltungsort mit dem Flugzeug oder der Bahn schlecht zu erreichen, so organisiert der Veranstalter eine PKW-Abholung oder übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst.

 

4.2. Die Referenten reisen normalerweise mit dem Auto an. Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten weiterberechnet, vorausgesetzt, es sind keine Sondervereinbarungen getroffen worden. Bei Zugfahrten buchen wir für die Referenten die 2. Klasse, bei Flügen in der Regel die Business-Klasse. Abweichungen werden mit dem Kunden / Auftraggeber abgesprochen. Sollte auf Wunsch des Kunden eine Referentenbetreuung für die Veranstaltung nötig sein, so übernimmt der Veranstalter / Kunde die Reisekosten für diese Begleitperson. Einige Referenten reisen grundsätzlich in Begleitung. Referenten : COACHINGLIGHT hat den Veranstalter darauf hinzuweisen und wird die Reisekosten dafür dem Veranstalter in Rechnung stellen. Ist nichts vereinbart, so gelten die Reisekosten für eine Person.

 

5. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Coachinglight

Sabine Waldmann

Systemisches Coaching & Seminare

Jane-Addams-Str. 10 A

64832 Babenhausen

 

Widerrufsfolgen

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Ladungsfähige Anschrift des Verwenders:

Coachinglight

Sabine Waldmann

Systemisches Coaching & Seminare

Jane-Addams-Str. 10 A

64832 Babenhausen

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

6. Stornierung durch Teilnehmer

6.1. COACHINGLIGHT bietet dem Teilnehmer/Kunden – ungeachtet der gesetzlich zustehenden Rücktrittsrechte - nach Ablauf der Frist des unter Ziffer 5 bezeichneten gesetzlichen Widerrufsrechts die Möglichkeit, vom Vertrag dennoch zurückzutreten (Storno).

 

6.2. Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich:

 

Bei Veranstaltungen: 30 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 10 % der geplanten Gesamtkosten des Workshops als Stornierungskosten an. Bei Stornierung von 13 bis 8 Tage vor Workshopbeginn fallen 30 % der vereinbarten Gesamtkosten an. Bei Stornierung unter 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnet COACHINGLIGHT 80 % der Workshopkosten.

 

Bei Coachings: Die Absage eines Coachingtermins durch den Klienten / die Klientin ist bis spätestens 2 Werktage vor dem ausgemachten Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Coachings sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

 

Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden dabei von COACHINGLIGHT verrechnet.

 

6.3. Dem Teilnehmer steht in jedem der unter Ziffer 6.2. bezeichneten Fälle der Nachweis frei, dass COACHINGLIGHT kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Kulanzregelungen sind gegebenenfalls möglich.

 

6.4. Bei Nichterscheinen zu Seminar- oder Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach 6.1. bis 6.3. zurückgetreten ist.

 

6.5. Die Stornierung ist nur schriftlich möglich.

 

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. COACHINGLIGHT ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

 

• für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;

 

• die Veranstaltung aus nicht von COACHINGLIGHT zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.

 

7.2. COACHINGLIGHT wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

 

8. Haftung für Schäden

8.1. Die Haftung von COACHINGLIGHT für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet COACHINGLIGHT für jeden Grad des Verschuldens.

 

8.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen von COACHINGLIGHT.

 

9. Urheberrecht, Gestaltungsfreiheit, Nutzungsbedingungen

9.1. Das Urheberrecht an allen von Sabine Waldmann im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei Sabine Waldmann.

 

9.2 Gestaltungsfreiheit

 

Der Redner unterliegt keiner Weisung durch den Veranstalter bezüglich der Seminarinhalte und der geäußerten Meinungen.

 

9.3. Material in jeglicher Form, das von COACHINGLIGHT im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer von COACHINGLIGHT im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form - nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von COACHINGLIGHT vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.

 

9.4. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von COACHINGLIGHT ist nur mit schriftlicher Genehmigung von COACHINGLIGHT zulässig.

 

10. Datenschutz

Der Teilnehmer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Anmeldungen zu Seminaren und zum E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch COACHINGLIGHT ausführlich über den nachfolgenden Text zum Datenschutz über den Inhalt des Datenschutzes informiert.

 

Der Teilnehmer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung widerrufen.

 

Text:

Wenn Sie sich bei uns anmelden, müssen wir nach Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Adresse fragen. Nur so können wir Ihren Auftrag bearbeiten und ausführen und Sie über Ihren Anmeldestatus auf dem Laufenden halten. COACHINGLIGHT möchte zufriedene Kunden, und ein Teil unserer Aufgabe ist es, Ihre Privatsphäre zu schützen. Wir verwenden die von uns gesammelten Informationen über Sie, um Ihre Anfragen auszuführen. COACHINGLIGHT stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung, sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.

 

Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Wenn wir uns entscheiden, unsere Richtlinien über den Datenschutz zu ändern, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen. So können Sie sich jederzeit darüber informieren, welche Informationen wir sammeln, wie wir sie sammeln und unter welchen Umständen wir sie verwenden.

 

11. Schriftform

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber COACHINGLIGHT abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Das Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

 

Vorstehendes gilt nicht für individuelle Vereinbarungen, diese können auch formlos wirksam sein.

 

12. Erfüllungsort – Rechtswahl - Gerichtsstand

12.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von COACHINGLIGHT.

 

12.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von COACHINGLIGHT zuständige Gericht.

 

13. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.



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